10 Jahre Bundestierschutzgesetz in Österreich

Anlässlich 10 Jahre Bundestierschutzgesetz in Österreich wurde eine Festveranstaltung im Parlament im Beisein von Tierschutzministerin Sabine Oberhauser, Staatssekretärin Sonja Steßl und wichtigen Tierschutzexperten gefeiert. Für Oberhauser sei es unsere Verpflichtung, schon den Kleinen zu vermitteln, dass Tiere keine Sachen sind. Das Essen fällt nicht tot gestreichelt um. Für jedes Schnitzel stirbt ein Tier. Damit  wies die Tierschutzministerin auf die Bedeutung von Bewusstseinsbildung zur Verankerung des Tierschutzes in unserer Gesellschaft hin. 

Mit dem Bundestierschutzgesetz wurden in Österreich alle tierschutzrechtlichen Angelegenheiten bundesweit einheitlich geregelt. Zuvor gab es zehn Landesgesetze, Salzburg hatte sogar zwei. Das Tierschutzgesetz legt fest, dass für alle allgemeinen Angelegenheiten des Tierschutzes, also für die Gesetzgebung, das Gesundheitsressort verantwortlich ist. Die Vollziehung ist weiterhin Landeskompetenz.

Verbesserungen beim Tierschutzgesetz

Zahlreiche Verbesserungen konnten seit der Beschlussfassung des Tierschutzgesetzes erzielt werden. Zum Beispiel das Kupierverbot (Kürzen der Ohren, des Schwanzes bei Hunden), das Verbot der Käfighaltung bei Legehennen und das Verbot von Wildtieren in Zirkussen.

Außerdem wurden mit dem Tierschutzgesetz drei wichtige Gremien eingerichtet:

  1. Die Tierschutzkommission
  2. Der Tierschutzrat
  3. Vollzugsbeirat

Diese stehen der Ministerin für sämtliche Belange des Tierschutzes beratend zur Seite – so auch bei der Ausarbeitung des „Arbeitsplan Tierschutz 2014-2018“. Dieser enthält alle vom Ressort für diesen Zeitraum geplanten Vorhaben.

Eingriffe bei Nutztieren

Das nächste große Vorhaben im Bereich des Tierschutzes ist das Thema „Eingriffe bei Nutztieren“. Dabei geht es um nicht-kurative Eingriffe an Tieren ohne Schmerzausschaltung, wie beispielsweise das Kastrieren und Schwanzkupieren von Ferkeln oder das Enthornen bei Rindern, Ziegen und Schafen. Nachdem das zwischen Herbst 2015 und Sommer 2015 laufende Projekt zur Erarbeitung von Alternativen im Bereich der gängigsten Eingriffe bei Nutztieren abgeschlossen ist, wird am 10. Dezember eine Tierschutz-Kommissionssitzung mit den TierschutzsprecherInnen aller Parteien stattfinden, um einen gemeinsamen Weg zu finden, der Eingriffen ohne Schmerzausschaltung künftig ein Ende setzt.

Tierschutzbildung und Bewusstseinsarbeit

Tierschutz kann aber nicht ausschließlich durch rechtliche Maßnahmen erzielt werden. Tierschutzbildung und Bewusstseinsarbeit spielen eine ebenso wichtige Rolle. Auch in diesem Bereich hat das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben viele Aktivitäten gesetzt.

Erwähnt seien hier etwa die Gründung des Vereins für Tierschutzbildung „Tierschutz macht Schule“, die Einrichtung einer Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz, die Betreuung der Affen in Gänserndorf (ehemals Baxter-Affen), die Schaffung der Ausbildung zur/zum Tierschutzqualifizierten HundetrainerIn oder auch der alle zwei Jahre vom BMG verliehene Tierschutzpreis.

Das Ziel all unserer Aktivitäten ist stets der Schutz des Wohlbefindens der Tiere – egal ob es sich um Heimtiere, als treue Begleiter des Menschen, landwirtschaftliche Nutztiere als „Nahrungsmittellieferanten“ oder Wildtiere, Zuchttiere, Forschungstiere, etc. handelt.

so Oberhauser.

Quelle:

www.bmg.gv.at/home/Startseite/aktuelle_Meldungen/Oberhauser_10_Jahre_fuer_die_Rechte_der_Tiere