Die aktuellen Tierschutz-Fälle in zeigen: Die eigentlich schönste Zeit des Jahres, die Ferienzeit, bedeutet für so manches Heimtier schlimmes Leid. Während Frauerl und Herrl den Sommer in vollen Zügen genießen, wird auf Bello, Mietzi und Pepi oftmals vergessen: Zwei Meerschweinchen, zurückgelassen in einem Käfig bei den Mistkübeln einer Schule im 3. Bezirk. Ein Kaninchen, ausgesetzt in einem Plastiksack auf der Schmelz im 15. Bezirk. Drei Kätzchen, abgestellt in einer Transportbox in der Donaustadt – in den vergangenen Tagen sind in Wien mehrere Tiere einfach ihrem Schicksal überlassen worden. Die sechs hatten Glück im Unglück: Sie wurden rechtzeitig entdeckt und erholen sich nun von ihren Strapazen im TierQuarTier Wien.
- Wie lässt sich das verhindern?
- Was kannst Du tun, wenn Du ein Tier findest?
- Welche Strafen drohen verantwortungslosen HalterInnen?
Anschaffung eines Tieres ist eine langfristige Entscheidung
Hunde und Katzen können zehn bis zwanzig Jahre alt werden, Schildkröten sogar bis zu 100 Jahre und auch ein Meerschweinchen kann gut und gerne acht Jahre bei uns weilen. In dieser Zeit muss das Tier versorgt werden. Dafür braucht es nicht nur die nötigen finanziellen Mittel für Futter, Tierarzt, Zubehör etc., sondern auch ein nicht enden dürfendes Engagement der HalterInnen. Ein Tier benötigt Betreuung, Pflege, Beschäftigung – ein Tierleben lang.
Tiere sollten daher niemals spontan oder als Geschenk angeschafft werden.
Mit dem verpflichtenden Sachkundenachweis für Neu-HundehalterInnen hat die Stadt Wien einen wichtigen Schritt in Richtung Prävention und Aufklärung gesetzt. Seit dem 1. Juli müssen sich alle neuen HundebesitzerInnen vor der Anschaffung des Tieres im Sachkundekurs intensiv mit den Bedürfnissen des Tieres und den Anforderungen an die Haltung auseinandersetzen. So kann niemand mehr behaupten, er oder sie habe nicht gewusst, was es bedeutet, einen Hund zu halten. Diese Ausrede gilt in Wien nicht mehr.
Was tun wenn man mit der Tierhaltung überfordert ist?
Ist jemand mit der Tierhaltung überfordert, so sollte sich die Person zunächst Hilfe bei geeigneten Institutionen holen, etwa bei der Tierschutzombudsstelle. Gemeinsam können die Ursachen ausgeforscht und Wege aufgezeigt werden, wie sich die Situation verbessern lässt. Gibt es keine Alternative zur Abgabe, so muss diese in Abstimmung mit einer geeigneten Einrichtung passieren. Wer ein Tier wie eine ungewollte Sache irgendwo abstellt, begeht eine strafbare Handlung. Tiere sind fühlende Lebewesen. Sie auszusetzen mit der Absicht, sich ihrer zu entledigen, ist Tierquälerei und wird mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 7.500 Euro geahndet. Ist das betroffene Tier nicht fähig, in freier Wildbahn zu überleben, fällt dies sogar unter schwere Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch und kann mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Fundtiere umgehend melden
Wenn Du ein ausgesetztes Tier findest, dann gilt als erstes: Ruhe bewahren. Verschaffe Dir einen Überblick über die Situation und informieren Sie umgehend das „Fundservice für Haustiere“ der MA 60 unter der Telefonnummer 01-4000 8060 oder die Polizei. Bitte nehme Tiere nicht einfach mit! Wenn Du einen Verdacht hast, wem das Tier gehört oder wer es ausgesetzt haben könnte, dann teile dies bitte den Behörden mit. Auch sind (anonyme) Meldungen an die Tierschutzombudsstelle Wien möglich.
Die anfangs erwähnten Meerschweinchen-Damen Alma und Thea (beide circa vier Jahre alt), Kaninchen Dixie sowie das Katzen-Trio aus der Donaustadt erholen sich nun allesamt im TierQuarTier Wien. Die etwa drei Jahre alte Dixie und die circa 12 Wochen alten Kätzchen, die auf die Namen Alpha, Beta und Gamma getauft wurden, waren in einem sehr verwahrlosten Zustand. „Die drei Kätzchen sind noch sehr scheu“, berichtet Thomas Benda, Betriebsleiter TierQuarTier Wien. „Sie werden nun bei uns bestens medizinisch versorgt und liebevoll gepflegt, bis sie in ein schönes, neues Zuhause einziehen können, in dem sie hoffentlich für immer bleiben werden.“