Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell die Tierversuchszahlen für das Jahr 2015 veröffentlicht. Demnach sind im vergangenen Jahr insgesamt 2.799.961 Tiere für wissenschaftliche Zwecke verwendet worden. Das sind laut der Tierschutzorganisation TASSO e.V. circa genauso viele wie im Jahr zuvor.
Im Wesentlichen mussten Mäuse und Ratten für Tierversuche leiden. Darauf folgten Fische und Kaninchen. Bei den verwendeten Affen und Halbaffen sei zudem ein Zahlenanstieg von 2.848 im Vorjahr auf 3.141 in 2015 zu verzeichnen. Laut Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, zeigen diese Zahlen noch keine Kursänderung hin zu einer tiereinsatzfreien und damit ethisch vertretbaren Forschung sondern vielmehr die Notwendigkeit für eine stärkere Förderpolitik hin zu tierleidfreien Methoden. Während derzeit Milliardenbeträge in die Tierversuchsforschung fließen, stünden für die Entwicklung von Alternativen nur ein paar Millionen Euro zur Verfügung.
Tierversuche an Hunde & Katzen
Auch 4.491 Hunde und 1.112 Katzen wurden letztes Jahr in Deutschland bei Tierversuchen eingesetzt. Insbesondere für gesetzlich vorgeschriebene Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen von Arzneimitteln und Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel müssen neben Nagetieren auch immer noch Hunde und Katzen erheblich leiden.
Bei den Versuchszwecken liegt die Grundlagenforschung mit 58% an erster Stelle. Die Grundlagenforschung diene laut Ruckelshaus nur der Wissensvermehrung ohne einen konkreten bzw. therapeutischen Nutzen für den Menschen zu haben. Hier stelle sich die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit von Tierexperimenten. Auch der generelle Nutzen von Tierversuchen würde zunehmend von Experten bezweifelt, wie unlängst auf einem wissenschaftlichen Kongress in Köln gezeigt wurde.
Belastung der Tiere bei Tierversuche
Auch zu den jeweiligen Belastungen für die Tiere im Versuch gibt die Statistik Auskunft. Demnach sind mit dem höchsten Belastungsgrad „schwer“ 4% der Versuche (über 112.000 Tiere) eingestuft worden.
Hier gilt es zu berücksichtigen, dass die Bewertungen der Schmerzen und Leiden für die Tiere von den Versuchsverantwortlichen selber vorgenommen werden.
so Mike Ruckelshaus. Im Sinne des Tierschutzes sollte die Bewertung der Belastungen ausschließlich von neutralen unabhängigen Institutionen getroffen werden, sagte der Tierschutzexperte. Zudem könnten die grausamsten Tierversuche mit dem höchsten Schweregrad längst in Deutschland verboten sein, wenn die Bundesregierung 2013 die EU-Tierversuchsrichtlinie korrekt in nationales Recht umgesetzt hätte.
Quelle: TASSO