In der Schweiz soll durch eine neue Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, ein regelmäßiger Auslauf für Hunde erreicht werden. In Wohnung gehaltene Hunde, sollen in der Zukunft per Gesetz regelmäßig Gassi gehen dürfen.
Grösse von Transportboxen mit neuer Hunde- und Heimtierverordnung klarer geregelt
Hunde und Katzen sollen im Auto so viel Platz haben, damit sich die Tiere umdrehen, hinlegen oder stehen können. Hundeboxen müssen so groß sein, dass der Hund in der Box in Seitenlage mit ausgestreckten Gliedmassen liegen kann.
Tierzucht wird präzisiert
Die Tierzucht in der Schweiz muss darauf ausgelegt sein, gesunde Tiere zu erhalten. Die Tiere sollen zudem frei von Eigenschaften sein, die ihre Würde missachten. Eine Liste mit erblich bedingten sowie belastenden Merkmalen und Kriterien für die Einteilung in Belastungsgrade soll aufgenommen werden.
Zucht von Tanzmäusen wird verboten
Die Zucht von Tanzmäusen, die von der Züchtung her wegen eines Innenohrdefekts an Orientierungsverlust leiden und sich daher nicht normal bewegen können, werden in der Schweiz nicht mehr erlaubt. Jedoch sind Rassenlisten mit Verboten nicht vorgesehen, weil ansonsten allgemein die Zucht von Mäusen oder anderen Tieren, statt die Extremzucht, verboten werden müsste.
Haltung von Wildtieren
Eine dritte Verordnung regelt die Haltung von Wildtieren. So werden bei Weidetieren Anforderungen an das Gehege, Böden, Witterungsschutz oder Beleuchtung gestellt.
Die Anhörung dauert bis zum 28. Juli 2014.